Ausgabe 22/2012
Thema der Woche vom 31.05.2012

BMF veröffentlicht Entwurf der EStÄR 2012

Das BMF hat den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Einkommensteuer-Richtlinien 2008 (Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien - EStÄR - 2012) veröffentlicht. Die Änderungen umfassen 33 Seiten und stehen auf den Internetseiten des BMF (unter der Rubrik Veröffentlichungen zu Steuerarten - Einkommensteuer) zur Verfügung.

Vorgesehen sind folgende Anwendungsregeln:

  • Die EStÄR 2012 sind für die Einkommensteuer ab dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2012 anzuwenden.
  • Die EStÄR 2012 sind auch bereits für frühere VZ anzuwenden, soweit sie lediglich eine Erläuterung der bestehenden Rechtslage darstellen. Anordnungen, die mit den neuen Richtlinien in Widerspruch stehen, sind aus diesem Grund nicht mehr anzuwenden.
  • Die derzeit noch geltenden EStR 2008 vom 18.12.2008 (BStBl I 2008, 1017) sind mit den Abweichungen, die sich aus der Änderung von Rechtsvorschriften für die Zeit bis zum 31.12.2011 ergeben, letztmals für die Veranlagung zur Einkommensteuer des VZ 2011 weiter anzuwenden.

Telextipp

Die Anordnungen, die in den Vorschriften über den Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer) und in den dazu ergangenen LStR über die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit enthalten sind, gelten entsprechend auch für die Veranlagung zur Einkommensteuer.