Ausgabe 29/2009
Gesetzgebung vom 16.07.2009

Bürgerentlastungs- und Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz beschlossen

In seiner Sitzung am 10.07.2009 hat der Bundesrat noch vor der Sommerpause den Weg für die letzten Steuergesetze dieser Legislaturperiode endgültig freigemacht. Neben kleineren steuerlichen Ergänzungen zum sog. Bad-Bank-Gesetz hat die Länderkammer sowohl dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, BR-Drucks. 567/09) als auch dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz, BR-Drucks. 633/09) zugestimmt.

1. Bürgerentlastungsgesetz

Mit dem Gesetz wird vor allem die Rechtsprechung des BVerfG umgesetzt. Beiträge zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und zur Pflegepflichtversicherung für den Steuerpflichtigen, den Ehegatten, den Lebenspartner i.S.d. Lebenspartnerschaftsgesetzes und steuerlich zu berücksichtigende Kinder sind in Höhe des existenznotwendigen Versorgungsniveaus (ohne Chefarzt, Krankengeld etc.) ab 2010 in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig.