Ausgabe 15/2009
Thema der Woche vom 09.04.2009

Bürgerentlastungsgesetz - Verbesserungen über die bisherigen Pläne hinaus

Auf Beschluss des Bundesrats vom 03.04.2009 soll jetzt der Regierungsentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz (Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen, BR-Drucks. 168/09) noch um weitere Änderungen erweitert werden.

Das beinhaltet insbesondere Folgendes:

  • Die Freigrenze bei der Zinsschranke gem. § 4h EStG soll von 1 Mio. ı auf 3 Mio. ı angehoben werden.
  • Die 2008 eingeführte Verlustabzugsregel soll über eine Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG entschärft werden, indem der Untergang von Verlustvorträgen bei einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige Investoren ausgeschlossen werden soll.
  • Private Steuerberatungskosten sollen rückwirkend ab 2006 wieder als Sonderausgaben abzugsfähig sein und eine Rückkehr zur alten Gesetzeslage bringen.
  • Die Höchstgrenze für Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder und für Unterhaltszahlungen an den Unterhaltsberechtigten von derzeit von 7.680 ı p.a. soll an den für das entsprechende Jahr geltenden Grundfreibetrag angepasst werden und damit ab 2009 ansteigen.