Ausgabe 26/2009
Thema der Woche vom 25.06.2009

Bürgerentlastungsgesetz: Änderung bei der Verlustabzugsregel

Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz enthält nicht nur die bessere Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch Maßnahmen anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Kapitalanlagen. Diese über die Versicherungsleistungen hinausgehenden Änderungen waren bereits vom Finanzausschuss am 27.05.2009 beschlossen worden (vgl. STX 24/2009, 370). Das Gesetz, dass nun den Bundestag passierte, beinhaltet nur eine abweichende Regelung für die Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a KStG. Hier sind zwei wesentliche Punkte zu beachten:

  • Für die weitere Nutzung des Verlustvortrags muss nur eines der beiden Kriterien "Arbeitsplätze" oder "Betriebsvermögen" alternativ erfüllt sein. Nach dem Gesetzesentwurf des Finanzausschusses mussten noch beide Kriterien - kumulativ - erfüllt sein.
  • Die Höhe des Zuführungsbetrags beim Betriebsvermögen wurde von 15 % auf 25 % erhöht. Die Erhöhung soll die neue Alternativregelung ausgleichen.

1. Allgemeines