Der Bundestag hat am 19.06.2009 das Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz enthält nicht nur die bessere Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern auch Maßnahmen anlässlich der Finanz- und Wirtschaftskrise sowie Anpassungen bei der Besteuerung von Kapitalanlagen. Diese über die Versicherungsleistungen hinausgehenden Änderungen waren bereits vom Finanzausschuss am 27.05.2009 beschlossen worden (vgl. STX 24/2009, 370). Das Gesetz, dass nun den Bundestag passierte, beinhaltet nur eine abweichende Regelung für die Sanierungsklausel § 8c Abs. 1a KStG. Hier sind zwei wesentliche Punkte zu beachten:
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