Durch das Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) lässt sich ab 2010 ein größerer Teil der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung absetzen. Dies sieht der Regierungsentwurf vom 16.03.2009 (BT-Drucks. 16/12254) vor: Ab dem 01.01.2010 können die gesamten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit diese den Beiträgen einer gesetzlichen Kranken- und der sozialen Pflegepflichtversicherung gleichstehen. Alle gesetzlich und privat Kranken- und Pflegepflichtversicherten werden dann steuerlich gleichbehandelt.
Darüber hinaus können privat Krankenversicherte erstmals die Beiträge für ihre mitversicherten Kinder steuerlich vollständig absetzen. Eingetragene Lebenspartner werden mit dem Ehegatten auf eine Stufe gestellt (siehe STX 10/2009, 146). Mit dieser Maßnahme werden die Bürger um insgesamt 9,5 Mrd. ı jährlich dauerhaft entlastet.
Die am 27.05.2009 vom Bundestagsfinanzausschuss beschlossenen Änderungen bringen darüber hinaus weitere Maßnahmen gegen die Konjunkturkrise und Änderungen bei der Geldanlage. Nachfolgend die Änderungen im Überblick.
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