Der Bundestag hat am 02.07.2015 das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen, das auch einige steuerliche Änderungen enthält. Der Bundesrat hat am 10.07.2015 zugestimmt (BR-Drucks. 304/15).
Das Bürokratieentlastungsgesetz beabsichtigt, unnötigen Aufwand für kleine Unternehmen zu verringern und den Mittelstand zu entlasten. Dadurch soll die Wirtschaft mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten.
Das Gesetz sieht u.a. folgende Änderungen vor:
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