Ausgabe 30/2015
Gesetzgebung vom 21.07.2015

Bürokratieentlastungsgesetz und weitere Steuergesetze beschlossen

Der Bundestag hat am 02.07.2015 das Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Bürokratieentlastungsgesetz) beschlossen, das auch einige steuerliche Änderungen enthält. Der Bundesrat hat am 10.07.2015 zugestimmt (BR-Drucks. 304/15).

Das Bürokratieentlastungsgesetz beabsichtigt, unnötigen Aufwand für kleine Unternehmen zu verringern und den Mittelstand zu entlasten. Dadurch soll die Wirtschaft mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten.

Das Gesetz sieht u.a. folgende Änderungen vor:

  • Von den Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten im HGB und in der AO sind ab 2016 mehr kleine Unternehmen als bisher befreit. Die Grenzbeträge für Umsatz und Gewinn steigen um jeweils 20 % auf 600.000 € bzw. 60.000 €.
  • Durch die Anhebung der Schwellenwerte in verschiedenen Wirtschaftsstatistikgesetzen auf 800.000 € beginnt die Meldepflicht für Start-ups erst drei Jahre nach der Gründung. Für die Umweltstatistik gilt erstmals ebenfalls ein Schwellenwert von 800.000 €.
  • Die bisher geltenden Meldeschwellen für die Intrahandelsstatistik, also die Erfassung des innergemeinschaftlichen Warenverkehrs, werden erhöht und dadurch weitere Unternehmen von der Meldepflicht befreit.