Die bundeseinheitlichen Vordrucke für die Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind durch das BMF teilweise redaktionell angepasst worden. Die Anpassungen betreffen den Vordruck für die Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung sowie für den Bericht über eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung. Wesentliche inhaltliche Änderungen hat das BMF nicht vorgenommen. Die übrigen Vordrucke (Mitteilung nach § 202 Abs. 1 AO sowie Vordruck für die Übersendung des Prüfberichts) bleiben unverändert.
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