Ausgabe 6/2011
Gesetzgebung vom 10.02.2011

Bundeskabinett bringt Steuervereinfachungsgesetz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am 02.02.2011 den Entwurf des sog. Steuervereinfachungsgesetzes beschlossen und auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Gesetz soll eine Reihe von Steuervereinfachungsmaßnahmen ergriffen werden. Viele Maßnahmen beruhen auf Vorschlägen der Länder, die diese durch die Finanzministerkonferenz im Frühjahr 2010 vorgelegt hatten. Mit anderen Vorschlägen werden Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung umgesetzt. Grundsätzlich sollen die Änderungen zum 01.01.2012 in Kraft treten. Wie bereits der Presse zu entnehmen war, gibt es aber Maßnahmen, die bereits ab 2011 wirksam werden sollen, insbesondere die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags.

Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Maßnahmen.

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1. Keine Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte für außergewöhnliche Belastungen und Spenden