Der Bundesrat hat sich am 25.09.2015 erstmals mit der geplanten Reform der Erbschaftsteuer befasst. Er begrüßt das Bestreben der Bundesregierung, den Fortbestand der Steuer zu sichern und zugleich den Generationenwechsel in Unternehmen nicht zu gefährden. Die Neuregelungen müssten im Ergebnis aber das Steueraufkommen der Länderhaushalte sichern, betont der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Mit dem Entwurf, über den wir zuletzt in STX 29/2015 berichtet hatten, soll die Erbschaft- und Schenkungsteuer an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember letzten Jahres das Konzept der steuerlichen Verschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Entwurf nimmt Einzelanpassungen vor, behält das bisherige Verschonungskonzept im Grundsatz jedoch bei. Wie im bisher geltenden Recht soll das begünstigte Vermögen nach Wahl des Erwerbers zu 85 % oder zu 100 % von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
Im Kern sind jedoch folgende Änderungen geplant
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