Ausgabe 49/2010
Gesetzgebung vom 09.12.2010

Bundesrat macht den Weg für das JStG 2010 frei

Am 26.11.2010 hat nun auch der Bundesrat dem JStG 2010 zugestimmt, über das wir schon mehrfach berichtet haben. Nun können insbesondere die lohnsteuerlichen Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einschließlich Weiternutzung der Lohnsteuerkarte 2010 rechtzeitig in Kraft treten. Bis zuletzt war streitig, wer die Arbeitnehmer bei Einführung des neuen Verfahrens (voraussichtlich ab 2012) über die für sie gebildeten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert. Dies sollen nach dem neuen § 52b Abs. 9 EStG nicht die Arbeitgeber, sondern die Finanzämter übernehmen. Die dadurch entstehenden Kosten für die Länder will die Bundesregierung ausgleichen.

Darüber hinaus enthält das Gesetz eine ganze Reihe von Neuregelungen, mit denen steuerzahlerfreundliche Entscheidungen des BFH faktisch mit einem gesetzlichen Nichtanwendungserlass belegt werden:

  • Für die Anwendung des Teilabzugsverbots im Teileinkünfteverfahren ist ab 2011 die Erzielungsabsicht von Einnahmen ausreichend. Bis dahin ist der Abzug von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 EStG jedenfalls dann nicht auf 60 % begrenzt, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (BMF-Schreiben v. 28.06.2010 - IV C 6 - S 2244/09/10002).