In seiner Sitzung am 07.05.2021 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes i.d.F. der BR-Drucks. 320/21 zugestimmt. Damit werden die sog. Share Deals, mit denen Immobilieninvestoren bislang die Grunderwerbsteuer umgehen konnten, erschwert.
Dabei geht es um missbräuchliche Steuergestaltungen insbesondere im Bereich hochpreisiger Immobilientransaktionen, bei denen bewusst nur bestimmte prozentuale Geschäftsanteile veräußert werden, um die Grundsteuer zu umgehen: Investoren kaufen nicht direkt ein Grundstück einschließlich Gebäude, sondern die Anteilsmehrheit eines Unternehmens, die kleiner als 95 % sein muss. Häufig werden zu diesem Zweck eigens Unternehmen gegründet. Die Bundesländer hatten in der Vergangenheit immer wieder auf das Problem und die damit verbundenen Steuerausfälle hingewiesen (zuletzt in BR-Drucks. 503/20 und 355/19).
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