In seiner Sitzung am 25.11.2011 hat der Bundesrat einer ganzen Reihe von Änderungen der Steuergesetze zugestimmt, die nunmehr planmäßig in Kraft treten können. Die Verkündung im BGBl ist noch in diesem Jahr zu erwarten.
Die meisten Neuregelungen enthält das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften. Damit wird die Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht umgesetzt. Daneben beinhaltet das Gesetz als diesjähriges "Jahressteuergesetz" eine ganze Reihe weiterer Änderungen steuerrechtlicher Regelungen bzw. Regelungsbereiche.
Hinzuweisen ist insbesondere auf die Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Obwohl der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale auf 2013 verschoben worden ist, sind im Übergangszeitraum 2012 bereits die neuen Vorschriften anzuwenden, allerdings nur, soweit die Übergangsregelung in § 52b EStG nichts Abweichendes regelt.
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