Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung 2015 am 18.12. zwei Gesetzentwürfen zugestimmt, mit denen der automatische Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen mit den anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten ab 2017 wirksam werden kann. Ziel der Gesetze ist es, die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung wirksamer als bisher bekämpfen zu können. Die Finanzverwaltungen der Vertragsstaaten sollen länderübergreifend steuerrelevante Informationen austauschen können, um der zunehmenden Anzahl von Möglichkeiten zur Steuerverkürzung aufgrund der steigenden Zahl internationaler Finanztransaktionen wirksam begegnen zu können.
Deutschland und 50 weitere Staaten hatten sich Ende Oktober 2014 in einem globalen Abkommen verpflichtet, sich ab Herbst 2017 gegenseitig über Auslandskonten von Privatpersonen zu informieren. Durch das Abkommen sollen auch Banken und Finanzinstitute verpflichtet werden, Informationen über Zinsen, Dividenden, Guthaben auf Konten oder Erlöse aus dem Verkauf von Finanzvermögen einer Behörde im eigenen Land zu melden. Inzwischen haben das Abkommen 78 Staaten unterzeichnet. Die aktuelle Liste der OECD mit den Jurisdiktionen und Startterminen ("MCAA-signatories") finden Sie unter: http://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/MCAA-Signatories.pdf.
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