Am 17.06.2016 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Hierzu hat das BMF eine umfangreiche Mitteilung veröffentlicht, die die wichtigsten Aspekte des Gesetzes wiedergibt:
Die Finanzverwaltung ist bei der Prüfung der Angaben der Steuerpflichtigen an eine gesetzmäßige, gleichmäßige sowie verhältnismäßige Steuerfestsetzung gebunden. Sie soll bei der Entscheidung über Form und Umfang der Ermittlungen auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung beachten (§ 88 Abs. 5 AO). Zur Gewährleistung einer gleichmäßigen und gesetzmäßigen Besteuerung muss durch Zufallsauswahl eine hinreichende Anzahl von Fällen vertieft geprüft werden. Prüfungsbedürftige Sachverhalte müssen auch ungeachtet der Wirtschaftlichkeit oder Zweckmäßigkeit umfassend geprüft werden können. Auch künftig muss ein Risikomanagementsystem der Gefahr fehlerhafter Steuerfestsetzungen strukturell begegnen. Mangelhafte Steuererklärungen müssen mit einem angemessenen Entdeckungsrisiko verbunden sein.
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