Die Länderkammer hat in ihrer Sitzung am 08.07.2011 den vom Bundestag bereits beschlossenen Änderungen zur Vereinfachung des Steuerrechts die Zustimmung verweigert.
Die Bundesländer lehnen insbesondere die Möglichkeit ab, die Steuererklärung nur noch alle zwei Jahre abgegeben zu können. Sie befürchten Mehrarbeit für die Finanzämter. Ferner begründete der Bundesrat seine Ablehnung damit, dass diese "Vereinfachung" aus Rechtsgründen für die meisten Steuerzahler ohnehin nicht anwendbar wäre. Da die meisten Steuerpflichtigen eine Steuererstattung erwarten, wäre die nur noch zweijährige Abgabe sowieso unattraktiv.
Mit der Blockierung des neuen Gesetzes wurde auch die bereits für dieses Jahr vorgesehene Anhebung des Werbungskosten-Pauschbetrags von derzeit 920 ı auf 1.000 ı vorerst gestoppt. Ebenso können die bereits ab Juli geplanten umsatzsteuerlichen Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnung zunächst nicht in Kraft treten. Über diese und weitere Inhalte des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 hatten wir bereits mehrfach, zuletzt in STX 25/2011, berichtet.
Bundestag und Bundesregierung haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen.
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