Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 08.05.2015 mit dem Entwurf eines "Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergelds und des Kinderzuschlags" befasst.
Mit dem Gesetzentwurf wird die verfassungsrechtlich gebotene Anhebung des steuerlichen Grund- und des Kinderfreibetrags für die Jahre 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts sichergestellt. Zur Förderung der Familien, bei denen sich der Kinderfreibetrag nicht auswirkt, wird das Kindergeld in gleichem Verhältnis für 2015 und 2016 angehoben. Daneben wird der sog. Kinderzuschlag angehoben.
Die Bundesregierung will das Kindergeld im laufenden Jahr um 4 € monatlich erhöhen. Für das kommende Jahr ist eine Erhöhung um 2 € pro Monat vorgesehen. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll 2015 um 144 € und 2016 um 96 € angehoben werden. Zudem soll der steuerliche Grundfreibetrag von derzeit 8.354 € um 118 € auf 8.472 € ab dem 01.01.2015 und um weitere 180 € ab 2016 abgehoben werden. Über die näheren Einzelheiten des Gesetzentwurfs (BR-Drucks. 122/15) und die voraussichtlich erforderliche Änderung des Lohnsteuerabzugs haben wir bereits in StX 12/2015 berichtet.
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