Das BMF hat Ende Februar einen Referentenentwurf für ein „Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ vorgelegt. Ein entsprechender Kabinettbeschluss ist kurzfristig zu erwarten. Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Neuregelung der Steuerzinsen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 (BGBl I 2021,
Dieser Zinssatz darf zwar für Verzinsungszeiträume bis 31.12.2018 weiterhin angewandt werden. Die Unvereinbarkeitserklärung hat für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 aber zur Folge, dass Gerichte und Verwaltungsbehörden diese Normen nicht mehr anwenden dürfen. Laufende Verfahren waren und sind auszusetzen (Anwendungsverbot für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019).
Der Gesetzgeber muss bis Ende Juli 2022 für alle offenen Fälle eine rückwirkende verfassungsgemäße Neuregelung des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 treffen. Dies soll mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf fristgerecht erfolgen.
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