Eine echte Steuerüberraschung: Obwohl die aktuelle Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt ist, wurde kürzlich ein Gesetzgebungsverfahren gestartet. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" (BR-Drucks. 776/21) ist bereits Bundestag und Bundesrat zugeleitet worden und das Verfahren soll noch vor Jahresende 2021 abgeschlossen werden.
Vorgesehen sind im Entwurf zwei Maßnahmen aus der Umsatzsteuer:
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes (
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