Ausgabe 45/2021
Gesetzgebung vom 10.11.2021

Bundesregierung legt Gesetzentwurf zum Umsatzsteuerrecht vor

Eine echte Steuerüberraschung: Obwohl die aktuelle Bundesregierung nur noch geschäftsführend im Amt ist, wurde kürzlich ein Gesetzgebungsverfahren gestartet. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht" (BR-Drucks. 776/21) ist bereits Bundestag und Bundesrat zugeleitet worden und das Verfahren soll noch vor Jahresende 2021 abgeschlossen werden.

Vorgesehen sind im Entwurf zwei Maßnahmen aus der Umsatzsteuer:

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes (JStG) 2020 hat der Gesetzgeber der Bundesregierung aufgegeben, die Höhe der Vorsteuerbelastung der Pauschallandwirte jährlich anhand aktueller statistischer Daten zu überprüfen. Die Vorsteuerbelastung ist für den Gesetzgeber ein wichtiges Kriterium, um den Durchschnittssatz für die Pauschallandwirte in § 24 in zutreffender Höhe festzulegen. Ein zu hoher Durchschnittssatz ist nach dem Unionsrecht nicht zulässig und führt zudem zu Steuerausfällen. Nach dem 2020 soll das BMF daher dem Gesetzgeber eine Änderung des Durchschnittssatzes vorschlagen, soweit dies aufgrund der ermittelten Vorsteuerbelastung erforderlich ist. Um den Vorgaben des Unionsrechts Rechnung zu tragen, soll der Durchschnittssatz für Pauschallandwirte auf den jeweils aktuellen Wert angepasst werden. Für das Jahr 2022 soll der Durchschnittssatz nach dem Gesetzentwurf auf 9,5 % festgelegt werden (statt bisher 10,7 %).