Ausgabe 9/2007
Gesetzgebung vom 01.03.2007

Bundesregierung stimmt "Hilfen für Helfer" zu

Das Bundeskabinett hat am 14.02.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer") zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfs ist, das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistungen dieser Menschen gegeben werden.

Besonders hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:

  • Einführung eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 ı jährlich.
  • Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags von 1.848 ı auf 2.100 ı.
  • Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils 35.000 ı Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.