Das Bundeskabinett hat am
14.02.2007 dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements ("Hilfen für Helfer")
zugestimmt.Ziel des Gesetzentwurfs ist,
das Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht großzügiger zu regeln
und Spender, Stiftungen, Vereine, Übungsleiter und schlicht die
Menschen, die sich engagieren, zu unterstützen. Damit soll
ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistungen dieser
Menschen gegeben werden.
Besonders hervorzuheben sind
folgende Maßnahmen:
Einführung
eines Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte freiwillige, unentgeltliche
ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich (Förderung
mildtätiger Zwecke) in Höhe von 300 ı jährlich.
Anhebung des sog. Übungsleiterfreibetrags
von 1.848 ı auf 2.100 ı.
Vereinheitlichung und
Anhebung der Höchstgrenzen für den Sonderausgabenabzug von Spenden
auf 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für alle förderungswürdigen Zwecke.
Anhebung der Besteuerungsgrenze für
wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Körperschaften sowie
der Zweckbetriebsgrenze bei sportlichen Veranstaltungen auf jeweils
35.000 ı Einnahmen im Jahr. Die Umsatzgrenze für den pauschalen
Vorsteuerabzug dieser Unternehmen wird entsprechend angehoben.
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