Ausgabe 10/2010
Gesetzgebung vom 11.03.2010

Bundestag beschließt Änderungen am EU-Umsetzungsgesetz

In seiner Sitzung am 05.03.2010 hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften mit einigen Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf beschlossen. Die zu erwartende Zustimmung durch den Bundesrat steht noch aus.

Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben (Umsetzung von EU-Richtlinien, Umsetzung von EuGH-Rechtsprechung) durchgeführt sowie Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.

Das Gesetz sieht folgende Maßnahmen vor:

  • Koppelung der Zulageberechtigung für die Inanspruchnahme der Riester-Förderung an das Bestehen einer Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung bzw. den Bezug einer inländischen Besoldung. Auf diese Weise steht allen in den betreffenden Alterssicherungssystemen pflichtversicherten Grenzarbeitnehmern - auch wenn sie im Ausland leben - unabhängig von ihrem konkreten steuerrechtlichen Status die Zulageberechtigung zu (Umsetzung des EuGH-Urt. v. 10.09.2009 - Rs. C-269/07).

    Außerdem kann das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen auch für die Anschaffung einer im EU- und EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.