Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben (Umsetzung von EU-Richtlinien, Umsetzung von EuGH-Rechtsprechung) durchgeführt sowie Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden.
Außerdem kann das steuerlich geförderte Altersvorsorgevermögen auch für die Anschaffung einer im EU- und EWR-Ausland belegenen selbstgenutzten Wohnimmobilie eingesetzt werden.
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