Ausgabe 45/2011
Gesetzgebung vom 10.11.2011

Bundestag beschließt Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz mit Ausbildungskosten-Regelung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz - kurz; BeitrRUmsG) soll die Richtlinie des Rates vom 16.03.2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Richtlinie 2010/24/EU) in nationales Recht umgesetzt werden. Daneben beinhaltet das Gesetz eine ganze Reihe von Änderungen steuerrechtlicher Regelungen bzw. Regelungsbereiche. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz in 2. und 3. Lesung am 27.10.2011 beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats ist am 25.11.2011 geplant.

Das Gesetz soll grundsätzlich zum 01.01.2012 in Kraft treten (EU-Beitreibungsgesetz und ELStAM-Regelungen). Einzelne Regelungen gelten abweichend hiervon bereits ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung oder sogar rückwirkend ab Anfang 2011 bzw. in allen noch offenen Fällen.

Inhalte des Gesetzes:

Das BeitrRUmsG stellt faktisch das diesjährige JStG dar und enthält deshalb eine bunte Mischung steuerlicher Regelungen. Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende Maßnahmen:

  • Änderung und Neufassung der Regelungen des Lohnsteuerabzugsverfahrens für die Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM);