Ausgabe 26/2017
Gesetzgebung vom 27.06.2017

Bundestag beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nach Auffassung des Gesetzgebers sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen.

Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) (BT-Drucks. 18/11286; BR-Drucks. 780/16) mit einigen Änderungen beschlossen (vgl. BR-Drucks. 447/17). Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 07.07.2017 vorgesehen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten.

Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Sozialpartner erweitert, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten.

  • Im Betriebsrentengesetz wird den Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Diese neue Form der Betriebsrente wird im Versicherungsaufsichtsgesetz durch spezifische Finanzaufsichtsregelungen flankiert.
  • Bei dieser neuen Form der Betriebsrente sind die Arbeitgeber verpflichtet, im Fall einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben.