Nach Auffassung des Gesetzgebers sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung und damit ein höheres Versorgungsniveau durch zusätzliche Altersvorsorge zu erreichen.
Der Deutsche Bundestag hat am 01.06.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) (BT-Drucks. 18/11286; BR-Drucks. 780/16) mit einigen Änderungen beschlossen (vgl. BR-Drucks. 447/17). Die Zustimmung des Bundesrats ist für den 07.07.2017 vorgesehen. Die Änderungen sollen zum 01.01.2018 in Kraft treten.
Mit dem Gesetz werden die Möglichkeiten für die Sozialpartner erweitert, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten.
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