Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 05.05.2021 das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 19/28925 in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Jetzt steht nur noch die zu erwartende Zustimmung des Bundesrats aus.
Kernanliegen des Gesetzes
Mit dem Gesetz soll das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer und vom Steuerabzug nach § 50a EStG für ausländische Steuerpflichtige verbessert und damit zusammenhängender Missbrauch verhindert werden.
Vorgesehene Maßnahmen sind:
Über Einzelheiten des Gesetzentwurfs hatten wir bereits in Ausgabe 5 (STX 2021, 53) berichtet. Der Gesetzesbeschluss enthält die vorgesehenen Maßnahmen mit einigen kleineren Änderungen. So wird der Anwendungszeitpunkt für die erweiterten Vorgaben zur Bescheinigung und Meldung an das BZSt von Kapitalerträgen i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und 2 Satz 4 EStG um ein Jahr verschoben.
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