Ausgabe 44/2019
Gesetzgebung vom 30.10.2019

Bundestag beschließt Grundsteuerreform

Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2019 für das von der Bundesregierung und den Koalitionsfraktionen eingebrachte Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer gestimmt (s. Gesetzesbeschlüsse BR-Drucks. 499, 500 u. 503/19).

Das Paket besteht aus insgesamt drei Änderungsgesetzen, über die wir im Entwurf im Thema der Woche in Ausgabe 27/2019 (STX 2019, 418) berichtet hatten:

  • Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz)
  • Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
  • Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung

Nach den Beschlüssen wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 nach einem neuen System erhoben. Die Bundesregelung sieht vor, dass für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht mehr allein auf den Bodenwert zurückgegriffen wird, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Mit der Öffnungsklausel können die Länder ein anderes Verfahren wählen, z.B. ein Flächenwertverfahren.

Die Änderungen sind notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt (BVerfG, Urt. v. 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12) und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2019 gesetzt hat. Nach den Beschlüssen des Bundestags fehlt es nun nur noch an der Zustimmung des Bundesrats.