Der Bundestag hat am 28.10.2010 in zweiter und dritter
Lesung das
Das Gesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, über die wir bereits mehrfach berichtet haben. In den Gesetzesbeschluss ist darüber hinaus eine Vielzahl von Änderungen eingeflossen, über die wir sie nachfolgend ausführlicher informieren wollen.
Bereits der Gesetzentwurf enthielt über 130 Änderungen in nahezu allen Bereichen des Steuerrechts. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Regelungen:
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