Ausgabe 44/2010
Gesetzgebung vom 04.11.2010

Bundestag beschließt JStG 2010 mit weiteren Änderungen

1. Einführung

Der Bundestag hat am 28.10.2010 in zweiter und dritter Lesung das JStG 2010 beschlossen (BT-Drucks. 17/3449. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Neuregelungen treten grundsätzlich am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Das Gesetz enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, über die wir bereits mehrfach berichtet haben. In den Gesetzesbeschluss ist darüber hinaus eine Vielzahl von Änderungen eingeflossen, über die wir sie nachfolgend ausführlicher informieren wollen.

2. Inhalte des Gesetzentwurfs

Bereits der Gesetzentwurf enthielt über 130 Änderungen in nahezu allen Bereichen des Steuerrechts. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Regelungen:

  • In § 3c Abs. 2 Satz 2 EStG wird geregelt, dass für die Anwendung des Teilabzugsverbots im Teileinkünfteverfahren die Absicht zur Erzielung von Einnahmen ausreichend ist.
  • Mit der Änderung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG wird klargestellt, dass erstmalige oder korrigierte Verlustfeststellungen nach Bestandskraft des Steuerbescheids nur möglich sind, wenn auch der Steuerbescheid noch geändert werden kann.