Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 die sog. Lizenzschranke beschlossen. Das Gesetzesvorhaben ist um etliche Ergänzungen erweitert worden. Die Ergänzungen beinhalten u.a. die Anhebung der GWG-Grenze und eine gesetzliche Steuerbefreiung für Sanierungsgewinne.
Mit dem "Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" (Beschlussempfehlung und Bericht, BT-Drucks. 18/12128) soll die steuerliche Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen und andere Aufwendungen für Rechteüberlassungen, die beim Empfänger aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder nur niedrig besteuert werden, eingeschränkt und sollen somit Besteuerungsinkongruenzen verhindert werden. Gemeint sind damit insbesondere die in vielen Staaten vorhandenen Lizenz- oder Patentboxen mit Sondersteuersätzen.
Nach dem Gesetzesbeschluss wird ein neuer § 4j EStG "Aufwendungen für Rechteüberlassungen" eingeführt. Danach sind Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, ungeachtet eines bestehenden
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