Ausgabe 20/2017
Gesetzgebung vom 16.05.2017

Bundestag beschließt Panama-Gesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 27.04.2017 das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz beschlossen. Das Gesetz ist um etliche Ergänzungen erweitert worden. Die Ergänzungen stehen nicht im Zusammenhang mit dem Grundanliegen, sondern beinhalten u.a. Verschärfungen beim Kindergeld.

I. Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Infolge der Veröffentlichung der Panama Papers durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 entwickelte sich eine Diskussion über die Steuerumgehung mittels der Gründung und Nutzung von - meist im Ausland angesiedelten - Briefkastenfirmen. Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" werden die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung entsprechender Sachverhalte verbessert.

Dazu sind im Gesetzesbeschluss insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Verschärfte Anzeigepflichten hinsichtlich des Erwerbs und der Veräußerung von Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften (§ 138 AO)
  • Stärkere Sanktionierung von Verletzungen der bestehenden und der neuen Mitteilungspflichten (§ 379 AO)
  • Informationspflichten für Finanzinstitute über von ihnen hergestellte oder vermittelte Geschäftsbeziehungen (§ 138b AO)
  • Abschaffung des Bankgeheimnisses (§ 30 AO)
  • Erweiterung Kontenabruf (§ 93 AO)
  • Verbesserte Möglichkeiten zur Durchführung von Betriebsprüfungen (§ 147a AO)