Ausgabe 25/2011
Gesetzgebung vom 23.06.2011

Bundestag beschließt Steuervereinfachungsgesetz 2011

Der Bundestag hat am 10.06.2011 in zweiter und dritter Lesung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 beschlossen (Beschlussempfehlung BT-Drucks. 17/6105). Trotz einiger Änderungen sind wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs, den wir Ihnen in STX 6/2011 vorgestellt haben, im Gesetzesbeschluss unverändert geblieben.

Dazu gehören:

  • Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 ı auf 1.000 ı bereits ab 2011 (beim Lohnsteuerabzug erfolgt die Anhebung im Dezember 2011);
  • Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern (Erwerbstätigkeit) bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten;
  • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder bei der Berücksichtigung im Rahmen des Familienleistungsausgleichs;
  • Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale (jahresweise Betrachtung in Park-and-ride-Fällen);
  • Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute ab 2013;
  • Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre (zweijährige Steuererklärung);
  • Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen (66%-Grenze);
  • Bereinigung der steuerfreien Einnahmen des EStG um solche, die heute in der Praxis keine Bedeutung mehr haben (Inkrafttreten mit Verkündung des Gesetzes);