Ausgabe 46/2020
Gesetzgebung vom 11.11.2020

Bundestag beschließt Verbesserungen für Familien und Menschen mit Behinderung

Der Deutsche Bundestag hat Ende Oktober 2020 zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die ab 2021 zu Entlastungen führen werden. Es handelt sich um

  • das Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Zweites Familienentlastungsgesetz; Beschlussempfehlung BT-Drucks. 19/23795),
  • das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz; Beschlussempfehlung BT-Drucks. 19/23793).

Über die beiden Entwürfe und deren Inhalte hatten wir bereits in Ausgabe 32-33/2020 berichtet (STX 2020, 499). Schwerpunkt des Zweiten Familienentlastungsgesetzes sind die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen ab 2021 sowie Tarifänderungen bei der Einkommensteuer in den Jahren 2021 und 2022 zur Bekämpfung der sog. kalten Progression. Im Mittelpunkt des Behinderten-Pauschbetragsgesetzes steht die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge ab 2021. Mit der Zustimmung des Bundesrats zu den beiden Gesetzen ist noch im November 2020 zu rechnen.

Auf folgende Punkte und Änderungen gegenüber dem Gesetzentwurf ist hinzuweisen:

Zweites Familienentlastungsgesetz

  • Entsprechend dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung werden das Kindergeld pro Kind ab 2021 um 15 € pro Monat erhöht und die steuerlichen Kinderfreibeträge entsprechend angepasst.