Ausgabe 27/2008
Gesetzgebung vom 03.07.2008

Bundestag hat Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen

Vergangene Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Der geplante Termin, zu dem das Gesetz in Kraft treten soll, ist nun spätestens Ende des Jahres. Ursprünglich war dieser Termin für März 2008 vorgesehen. Entgegen den ursprünglichen Plänen ist zwar weiterhin ein Muster-Gesellschaftsvertrag vorgesehen, jedoch bedarf dieser immer noch der notariellen Beurkundung. Die Gebühren hierfür sollen aber gesenkt werden. Bei der klassischen GmbH bleibt das Mindestkapital weiterhin bei 25.000 ı. Eine Absenkung auf 10.000 ı ist somit vom Tisch. Um den Existenzgründern jedoch den Einstieg in eine GmbH zu erleichtern, gibt es zukünftig die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Diese kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden.