Bundestag
hat Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts beschlossen
Vergangene Woche hat der Bundestag
das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung
von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Der geplante Termin, zu dem
das Gesetz in Kraft treten soll, ist nun spätestens Ende des Jahres.
Ursprünglich war dieser Termin für März 2008 vorgesehen. Entgegen
den ursprünglichen Plänen ist zwar weiterhin ein Muster-Gesellschaftsvertrag
vorgesehen, jedoch bedarf dieser immer noch der notariellen Beurkundung.
Die Gebühren hierfür sollen aber gesenkt werden. Bei der klassischen
GmbH bleibt das Mindestkapital weiterhin bei 25.000 ı. Eine Absenkung
auf 10.000 ı ist somit vom Tisch. Um den Existenzgründern jedoch
den Einstieg in eine GmbH zu erleichtern, gibt es zukünftig die
haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Diese
kann ohne Mindeststammkapital gegründet werden.
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