Ausgabe 47/2019
Gesetzgebung vom 20.11.2019

Bundestag verabschiedet Jahressteuergesetz mit einigen Überraschungen

Der Deutsche Bundestag hat Anfang November 2019 das Jahressteuergesetz 2019 beschlossen, das die amtliche Bezeichnung "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" trägt, aber umfangreiche Inhalte weit über dieses Kernvorhaben hinaus enthält. Jetzt steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus (geplant für den 29.11.2019), damit das Gesetzgebungsverfahren wie geplant vor dem Jahresende abgeschlossen werden kann. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen aus dem umfangreichen Gesetzespaket zusammengefasst:

Förderung der Elektromobilität

Zur Verfolgung des Kernanliegens enthält das Gesetz zahlreiche, bis Ende 2030 befristete Regelungen zur Förderung der Elektromobilität. Teilweise handelt es sich dabei um die Verlängerung bereits bestehender Maßnahmen, teilweise auch um neue Maßnahmen ab 2020:

  • Die Förderung dienstlicher Elektro- und Hybridfahrzeuge bei der Dienstwagenbesteuerung wird fortgesetzt. Die Halbierung der geldwerten Vorteile gilt weiter für Anschaffungen bis 2030, allerdings werden bei der Förderung von Hybridfahrzeugen die Reichweitenvoraussetzungen (derzeit mind. 40 km oder Kohlendioxidemission von höchstens 50 g/km) bei Anschaffung ab 2022/2025 stufenweise verschärft.