Der Deutsche Bundestag hat Anfang November 2019 das Jahressteuergesetz 2019 beschlossen, das die amtliche Bezeichnung "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" trägt, aber umfangreiche Inhalte weit über dieses Kernvorhaben hinaus enthält. Jetzt steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus (geplant für den 29.11.2019), damit das Gesetzgebungsverfahren wie geplant vor dem Jahresende abgeschlossen werden kann. Nachfolgend haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen aus dem umfangreichen Gesetzespaket zusammengefasst:
Zur Verfolgung des Kernanliegens enthält das Gesetz zahlreiche, bis Ende 2030 befristete Regelungen zur Förderung der Elektromobilität. Teilweise handelt es sich dabei um die Verlängerung bereits bestehender Maßnahmen, teilweise auch um neue Maßnahmen ab 2020:
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