Ausgabe 31/2011
Thema der Woche vom 04.08.2011

Bundesweite Regelung für die zeitnahe Betriebsprüfung

Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Betriebsprüfungsordnung BpO (BR-Drucks. 330/11) werden erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für das Institut der zeitnahen Betriebsprüfung verbindlich festgelegt, indem diese in der BpO verankert werden. Das soll insbesondere zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung beitragen. Dieses Vorhaben stellt sicherlich eine flankierende Maßnahme zum derzeit noch nicht verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz 2011 dar. Die Verwaltungsvorschrift soll keine belastenden Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau haben. Zudem wird erwartet, dass der Wirtschaft und insbesondere den mittelständischen Unternehmen durch die Verwaltungsvorschrift keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Der neueingefügte § 4a BpO definiert die Kriterien für eine "Prüfung im Jahrestakt" und soll erstmals für Außenprüfungen anzuwenden sein, die nach dem 01.01.2012 angeordnet werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte der geplanten Neuregelung vor und geben Ihnen einige praktische Hinweise zur derzeit geltenden Regelung.

Pläne im Überblick