Bundesweite
Regelung für die zeitnahe Betriebsprüfung
Durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung
der BetriebsprüfungsordnungBpO (BR-Drucks. 330/11) werden erstmals
bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für das Institut der
zeitnahen Betriebsprüfung verbindlich festgelegt, indem diese in
der BpO verankert werden. Das soll insbesondere zur Erhöhung der
Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und auch der Finanzverwaltung
beitragen. Dieses Vorhaben stellt sicherlich eine flankierende Maßnahme
zum derzeit noch nicht verabschiedeten Steuervereinfachungsgesetz
2011 dar. Die Verwaltungsvorschrift soll keine belastenden Auswirkungen
auf die öffentlichen Haushalte, auf Einzelpreise oder das Verbraucherpreisniveau
haben. Zudem wird erwartet, dass der Wirtschaft und insbesondere
den mittelständischen Unternehmen durch die Verwaltungsvorschrift
keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Der neueingefügte § 4aBpO definiert die Kriterien
für eine "Prüfung im Jahrestakt" und soll erstmals für
Außenprüfungen anzuwenden sein, die nach dem 01.01.2012 angeordnet
werden. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte
der geplanten Neuregelung vor und geben Ihnen einige praktische
Hinweise zur derzeit geltenden Regelung.
Pläne im Überblick
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