Ausgabe 16/2018
Thema der Woche vom 17.04.2018
BVerfG, Urt. v. 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11

BVerfG erklärt Bemessungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig

Lange schon wurde bezweifelt, ob die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch zeit- und verfassungsgemäß sind. Im Rahmen der Einheitswertermittlung wird auf Grundstückswerte zurückgegriffen, die bereits Jahrzehnte zurückliegen. Nun hat das BVerfG mit aktuellem Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern (ab 2002) als verfassungswidrig anzusehen ist. Mit dem Urteil gehen Aufträge des Gerichts an den Gesetzgeber einher, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

BVerfG, Urt. v. 10.04.2018 - 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11

Hintergrund

  • Die Einheitswerte zur Bewertung des Grundvermögens nach § 19 BewG dienen der Ermittlung des gemeinen Werts nach § 9 BewG. Als ein Massenbewertungsverfahren, das ca. 20 Mio. zu bewertende wirtschaftliche Einheiten umfasst, geht es hierbei nicht um den für das einzelne Grundstück genau zutreffenden Wert, sondern um einen Durchschnittswert, der annährungsweise den Verkehrswert treffen soll.