Lange schon wurde bezweifelt, ob die derzeitigen Regelungen zur Einheitsbewertung als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer noch zeit- und verfassungsgemäß sind. Im Rahmen der Einheitswertermittlung wird auf Grundstückswerte zurückgegriffen, die bereits Jahrzehnte zurückliegen. Nun hat das BVerfG mit aktuellem Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) entschieden, dass die Einheitsbewertung von Grundvermögen in den alten Bundesländern (ab 2002) als verfassungswidrig anzusehen ist. Mit dem Urteil gehen Aufträge des Gerichts an den Gesetzgeber einher, innerhalb bestimmter Fristen eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.
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