BVerfG, Beschl. v. 29.09.2015 - 2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10
BVerfG: Renten dürfen besteuert werden
In drei Beschlüssen (2 BvR 2683/11 v. 29.09.2015; 2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10 v. 30.09.2015) hat das BVerfG Verfassungsbeschwerden zu dem am 01.01.2015 in Kraft getretenen Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) nicht zur Entscheidung angenommen. Durch das Gesetz sollen Erwerbstätige größere Einkommensteile für ihre Altersvorsorge von der Steuer absetzen können und dafür mehr Rentner in die Besteuerung hineinwachsen. Nach Ansicht des BVerfG ist das AltEinkG mit dem Grundgesetz vereinbar, es liegt insbesondere keine gleichheitswidrige Benachteiligung bestimmter Personenkreise vor, auch wenn sich für bis 2004 geleistete Beiträge Steuerentlastungen in unterschiedlicher Höhe ergeben.
BVerfG, Beschl. v. 29.09.2015 - 2 BvR 1066/10 und 2 BvR 1961/10
Rechtlicher Hintergrund zum AltEinkG
Mit dem AltEinkG vom 05.07.2004 erfolgte ab 2005 die Umstellung der Besteuerung von Renten, Pensionen und Zahlungen von Versorgungswerken auf die sog. nachgelagerte Besteuerung. Vorsorgeaufwendungen wurden stark begünstigt, dafür aber Alterseinkünfte bei Auszahlung stärker besteuert. Nach dem Kohortenprinzip gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG erhöht sich von 2005 bis 2040 der zu versteuernde Anteil der Rente von 50 % auf 100 %.
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