Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)" beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2020 zugestimmt. Mit einer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist kurzfristig zu rechnen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Der Gesetzesbeschluss i.d.F. der Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 19/19601) enthält die bereits im Entwurf enthaltenen Maßnahmen, über die wir in vorangegangenen Ausgaben berichtet hatten (STX 2020, 292 sowie im Thema der Woche, STX 2020, 306 sowie mehrere Ergänzungen).
Bereits im Gesetzentwurf enthaltene Maßnahmen:
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