Ausgabe 24/2020
Gesetzgebung vom 10.06.2020

Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat Ende Mai den "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)" beschlossen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 05.06.2020 zugestimmt. Mit einer Verkündung im Bundesgesetzblatt ist kurzfristig zu rechnen. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Der Gesetzesbeschluss i.d.F. der Beschlussempfehlung (BT-Drucks. 19/19601) enthält die bereits im Entwurf enthaltenen Maßnahmen, über die wir in vorangegangenen Ausgaben berichtet hatten (STX 2020, 292 sowie im Thema der Woche, STX 2020, 306 sowie mehrere Ergänzungen).

Bereits im Gesetzentwurf enthaltene Maßnahmen:

  • Der Umsatzsteuersatz für nach dem 30.06.2020 und vor dem 01.07.2021 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird, wie von der Bundesregierung angekündigt, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken auf den ermäßigten Satz abgesenkt. Unter Berücksichtigung des geplanten Konjunkturpakets der Bundesregierung gilt damit in der zweiten Jahreshälfte 2020 in der Gastronomie voraussichtlich nur noch ein Umsatzsteuersatz von 5 %.
  • Die Übergangsregelung zu § 2b UStG in § 27 Abs. 22 UStG wird aufgrund vordringlicherer Arbeiten der juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere der Kommunen, zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie bis zum 31.12.2022 verlängert.