Ausgabe 9/2023
Thema der Woche vom 01.03.2023
BFH, Urt. v. 15.12.2022 - VI R 44/20

Darf die Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs angewendet werden?

Der BFH sieht keinen Raum für die Anwendung der Fahrtenbuchmethode, wenn die Aufwendungen für das Fahrzeug teilweise geschätzt werden. Ob bei der Schätzung ein Sicherheitszuschlag berücksichtigt wurde, ist für den BFH unerheblich. Die Nachweiserbringung ist, nach Ansicht des BFH, den Steuerpflichtigen im Regelfall möglich und zumutbar.

BFH, Urt. v. 15.12.2022 - VI R 44/20

Ausgangssituation

Die Klägerin und Arbeitgeberin war eine GmbH. Sie stellte im Zeitraum von Dezember 2011 bis April 2016 (Streitzeitraum) zwei Arbeitnehmern jeweils ein betriebliches Fahrzeug zur Verfügung. Die Arbeitnehmer durften diese Fahrzeuge für private Fahrten nutzen. Ein Arbeitnehmer nutzte das betriebliche Fahrzeug auch für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Durch ordnungsgemäß geführte Fahrtenbücher konnte das Verhältnis zwischen den privaten und den übrigen Fahrten nachgewiesen werden. Demnach ergaben sich für die Arbeitnehmer in den Streitjahren Privatanteile von 1,8 % bis 12,3 %. Aufgrund des niedrigen Privatanteils bewertete die Arbeitgeberin den privaten Nutzungsvorteil ihrer Arbeitnehmer nach der Fahrtenbuchmethode. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wurde jedoch die 0,03-%-Methode angewandt.