Ausgabe 36/2019
Thema der Woche vom 04.09.2019

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus

Mietwohnraum in Deutschland wird knapp, insbesondere in den Metropolen ist die Lage selbst in den Außenbereichen angespannt. Mittlerweile reagiert die Politik hierauf mit verschiedenen Maßnahmen: Einerseits soll der Bestand durch die Mietpreisbremse bezahlbar bleiben, andererseits soll auch der Neubau von Mietwohnungen gezielt gefördert werden. Außerdem sollen durch Maßnahmen wie das sog. Baukindergeld Anreize für den Erwerb von Wohnungseigentum geschaffen werden.

Durch das am 08.08.2019 verkündete Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (BGBl I 2019, 1122) soll der Bau von bezahlbarem Mietwohnraum steuerlich über eine Sonderabschreibung gefördert werden. Nach einer Hängepartie hat der Bundesrat dem Gesetz am 28.06.2019 zugestimmt, nachdem es nach der Verabschiedung im Bundestag mehr als sechs Monate auf Eis gelegen hatte. Im Folgenden werden die Details der neuen Regelung dargestellt.

Wer kann die neue Sonderabschreibung nutzen?