Ausgabe 11/2009
Thema der Woche vom 12.03.2009

Das Mittelstandsentlastungsgesetz bringt weniger Bürokratie

Entlastung von unnötiger Bürokratie vor allem kleiner und mittelständischer Unternehmen in den Bereichen Steuerrecht, Statistik und Gewerberecht, das verspricht das Dritte Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (Mittelstandsentlastungsgesetz, MEG III). Dies soll in erster Linie durch Vereinfachung oder Abschaffung nicht mehr zeitgemäßer Vorschriften erreicht werden. Hierbei werden 20 Gesetze und vier Rechtsverordnungen geändert sowie fünf Rechtsverordnungen und die Bekanntmachungserlaubnis Handwerkstatistikgesetz und das Milch- und Margarinegesetz aufgehoben. Das soll ein Entlastungsvolumen von rund 100 Mio. ı für die Wirtschaft sowie 8,6 Mio. ı für die Verwaltung bringen.

Die Änderungen im KStG, GewStG, UStG, Mutterschutzgesetz, Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte sowie zur Handwerkstatistik treten rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft und die übrigen Neuregelungen gelten am Tag nach der Gesetzesverkündung. Nachfolgend die Inhalte des Mittelstandsentlastungsgesetzes im Überblick.

Kleine Erleichterungen im Steuerrecht