Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurden am 11.07.2019 mit neuem BMF-Schreiben veröffentlicht (
Anwendungsrahmen
Die GoBD sind eine Ausprägung der handelsrechtlichen "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung", die zum Teil kodifiziert sind (z.B. § 238 HGB) oder sich aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Standardsettern (z.B. IDW, DRSC) ergeben. Naturgemäß haben die von der Finanzverwaltung herausgegebenen GoBD einen stark steuerlichen Fokus mit einer klaren Ausrichtung auf die Situation der Betriebsprüfung.
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