Ausgabe 31/2019
Thema der Woche vom 31.07.2019
BMF, Urt. v. 11.07.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001

Das neue BMF-Schreiben zu den GoBD

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) wurden am 11.07.2019 mit neuem BMF-Schreiben veröffentlicht (IV A 4 - S 0316/19/10003). Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 (BStBl I 2014, 1450). An Aufbau und Textziffern hat sich nichts signifikant verändert, jedoch gibt es einige interessante Neuerungen. Darüber hinaus möchten wir die Neuveröffentlichung zum Anlass nehmen, eine Bestandsaufnahme in Bezug auf weitere praxisrelevante Themen rund um die GoBD zu machen.

BMF, Urt. v. 11.07.2019 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :001

Die Kernpunkte der GoBD

Anwendungsrahmen

Die GoBD sind eine Ausprägung der handelsrechtlichen "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung", die zum Teil kodifiziert sind (z.B. § 238 HGB) oder sich aus Wissenschaft und Praxis, der Rechtsprechung sowie Empfehlungen von Standardsettern (z.B. IDW, DRSC) ergeben. Naturgemäß haben die von der Finanzverwaltung herausgegebenen GoBD einen stark steuerlichen Fokus mit einer klaren Ausrichtung auf die Situation der Betriebsprüfung.