Wird eine Zahlung des Arbeitgebers dem Lohnsteuerabzug unterworfen, obwohl die Besteuerung abkommensrechtlich dem Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers zugewiesen ist, besteht die Möglichkeit, einen Erstattungsantrag in analoger Anwendung des § 50c Abs. 3 Satz 1 EStG i.d.F. des Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetzes (vormals Erstattung analog § 50d Abs. 1 Satz 2 EStG) zu stellen, soweit für die entsprechenden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht bereits eine Veranlagung nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b i.V.m. Satz 7 EStG beantragt worden ist oder es sich um eine Pflichtveranlagung handelt.
Der Erstattungsanspruch ist dabei gegen das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers zu richten (BFH, Urt. v. 21.10.2009 - I R 70/08, BStBl II 2012,
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