Nach Auffassung des Gesetzgebers sind weitere Anstrengungen und neue Wege notwendig, um eine möglichst hohe Abdeckung der betrieblichen Altersversorgung (
Daneben enthält das Gesetz vielfältige Änderungen im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht. So wird den Sozialpartnern die Möglichkeit eröffnet, auf tariflicher Grundlage reine Beitragszusagen einzuführen. In diesem Fall werden keine Mindest- bzw. Garantieleistungen der durchführenden Einrichtungen mehr vorgesehen. Bei dieser neuen Form der Betriebsrente sind die Arbeitgeber verpflichtet, im Fall einer Entgeltumwandlung die ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzugeben.
Der nachfolgende Beitrag stellt die wichtigsten steuerlichen Änderungen ab 2018 dar.
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