Nach § 5b Abs. 1 EStG wird die elektronische Übermittlung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der (Eröffnungs-)Steuerbilanz ans Finanzamt für Wirtschaftsjahre ab 2011 verpflichtend. Das gilt für
Diese Verpflichtung ab dem kommenden Geschäftsjahr ist nicht neu, denn § 5b EStG wurde bereits durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 eingeführt. Doch erst jetzt kommt es zur verstärkten Beachtung, seit das BMF am 31.08.2010 die Eckdaten für die Datenübermittlung den einzelnen Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet hat (Az. IV C 6 -S 2133-b/10/10001). Hieraus wird ersichtlich, dass über ein Stammdaten- und Jahresabschluss-Modul eine Reihe von Pflichtangaben benötigt wird. Daher ist es wenig verwunderlich, dass es in den am 13.10.2010 veröffentlichten, 154 Seiten umfassenden Stellungnahmen der Verbände nicht an Kritik fehlt.
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