Mit Schreiben vom 31.08.2010
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Über die Auswertungsergebnisse der Pilotphase wird im Rahmen einer Veranstaltung am 16.08.2011 im BMF in Berlin informiert. Dort soll auch der überarbeitete Entwurf des Anwendungsschreibens erörtert werden, bevor eine endgültige Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene erfolgt.
Eine wichtige Regelung des aktuellen Entwurfs ist die zeitliche Verschiebung der allgemeinen Einführung der elektronischen Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz und E-GuV) über eine Härtefallregelung.
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