Ausgabe 29/2011
Thema der Woche vom 21.07.2011

Die elektronische Bilanz fürs Finanzamt

Mit Schreiben vom 31.08.2010 (IV C 6 - S 2133-b/10/10001) hatte das BMF den Verbänden einen mit den Ländern abgestimmten ersten Entwurf zur Anhörung übersandt, der die Veröffentlichung der Taxonomie und die aktuellen visualisierten Taxonomiedateien (§ 5b EStG) betraf. Die Verbände hatten dazu organisatorische und technische Bedenken vorgetragen, die gegen eine Einführung der E-Bilanz ab 2011 sprachen. Das durch die Verzögerung gewonnene Zeitfenster hat die Finanzverwaltung für die Durchführung einer Pilotphase zur E-Bilanz und zur Erprobung der Taxonomie von Februar bis April 2011 sowie zur Überarbeitung des ursprünglichen Entwurfs eines Anwendungsschreibens zur E-Bilanz genutzt (BMF-Schreiben v. 01.07.2011 - IV C 6 - S 2133-b/11/10009). Der erstmalige Anwendungszeitpunkt wird nun auf das Jahr 2012 verschoben.

Über die Auswertungsergebnisse der Pilotphase wird im Rahmen einer Veranstaltung am 16.08.2011 im BMF in Berlin informiert. Dort soll auch der überarbeitete Entwurf des Anwendungsschreibens erörtert werden, bevor eine endgültige Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene erfolgt.

Eine wichtige Regelung des aktuellen Entwurfs ist die zeitliche Verschiebung der allgemeinen Einführung der elektronischen Steuerbilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (E-Bilanz und E-GuV) über eine Härtefallregelung.