Die bisherigen Regelungen zur Mehrwertsteuer im EU-Raum durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie sind bis zur Verwirklichung von endgültigen, einheitlichen Regelungen als Übergangsregelungen gedacht gewesen. Die Kommission hat dem Rat der EU bereits am 01.12.2016 Vorschläge für ein Mehrwertsteuerpaket im digitalen Binnenmarkt vorgelegt. Hiervon ausgehend haben die EU-Minister im Dezember 2017 erste Vereinfachungen der Mehrwertsteuerregelungen für Onlineunternehmen beschlossen, die schrittweise bis 2021 in Kraft treten sollen (Richtlinie (EU) 2017/2455 v. 05.12.2017, ABlEU 2017 Nr. L 348, 7). Insbesondere vor dem Hintergrund des zunehmenden Mehrwertsteuerbetrugs sieht es die EU-Kommission als erforderlich an, die weitere Entwicklung des EU-Mehrwertsteuerrechts voranzutreiben. Die neuen Regelungen sollen außerdem auch dem Bürokratieabbau dienen und insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen entlasten. Nach Berechnungen der EU-Kommission haben Unternehmen, die grenzüberschreitenden Handel betreiben, derzeit rund 11 % höhere Kosten für die Einhaltung der Vorschriften als ausschließlich im Inland tätige Unternehmen.
Die Reformpläne der EU-Kommission werden bereits intensiv diskutiert, so hat z.B. der Deutsche Steuerberaterverband am 16.02.2018 zu den geplanten Reformen Stellung genommen.
Die Mitteilungen der EU-Kommission zu den Reformvorhaben finden Sie auf deren Website: http://europa.eu. |
Testen Sie "STEUER-TELEX" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|