Ausgabe 14/2011
Gesetzgebung vom 07.04.2011

Die geplante Steuervereinfachung im Bundesrat

Am 18.03.2011 hat sich der Bundesrat im ersten Durchgang mit dem Entwurf eines Steuervereinfachungsgesetzes befasst. Mit dem Gesetz soll eine Reihe von Steuervereinfachungsmaßnahmen ergriffen werden, die wir Ihnen bereits in STEUER-TELEX 6/11 vorgestellt haben. Dazu gehören folgende wesentliche Punkte:

  • Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 920 ı auf 1.000 ı
  • Verzicht auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Eltern bei der Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
  • Wegfall der Einkünfte- und Bezügegrenze für volljährige Kinder beim Familienleistungsausgleich
  • Vereinfachung bei der Berechnung der Entfernungspauschale
  • Reduzierung der Veranlagungsarten für Eheleute
  • Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre
  • Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und des Spendenabzugsvolumens
  • Erfassung von Erstattungsüberhängen von Sonderausgaben im Jahr des Zuflusses
  • Vereinheitlichung der Grenzen bei verbilligter Wohnraumüberlassung und Verzicht auf das Erfordernis einer Totalüberschussprognose in diesen Fällen
  • Einführung einer Bagatellgrenze bei der Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft
  • Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung
  • Anhebung der Bagatellgrenze für Anzeigen der Banken