Bislang war das Stiftungsrecht in den jeweiligen landesstiftungsgesetzlichen Regelungen und dem BGB geregelt. Dieses Nebeneinander von Bundesrecht und Landesrecht führte immer wieder zu Streitfragen und Rechtsunsicherheiten bei Stiftern sowie den Stiftungen. Vor diesem Hintergrund war auch der Umzug einer Stiftung aus einem Bundesland in ein anderes problematisch und erforderte deren Wiedererrichtung nach Maßgabe des jeweiligen neuen Landesrechts. Nun werden die Änderungen des Stiftungsrechts im BGB bereits zum 01. 07. 2023 umgesetzt. Zeitlich später erfolgt die Einführung eines Stiftungsregisters mit Publizitätswirkung ab dem 01. 01. 2026.
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