Mittlerweile kommen in vielen betrieblichen Prozessen, gerade auch im Umgang mit Kundendaten, Mittel der elektronischen Datenverarbeitung zur Anwendung. Durch die Auswertung dieser Daten ergeben sich immense Chancen, z.B. Interessensprofile von Kunden anzulegen und so Werbung und Angebote zielgerichtet zu adressieren. Auf der anderen Seite steht das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung und das Erfordernis, die Vertraulichkeit, insbesondere von sensiblen Daten, zu gewährleisten.
Die EU hat auf diese Erfordernisse mit der Datenschutzgrundverordnung reagiert; diese ist bereits am 24.05.2016 in Kraft getreten, aber erst am 25.05.2018 anzuwenden. Sie soll in allen Staaten der EU für weitgehend gleiche datenschutzrechtliche Standards sorgen. Die EU verfolgt das Ziel, das Datenschutzrecht zu modernisieren, um bessere Antworten auf die Globalisierung und datenschutzrechtliche Herausforderungen zu geben, die die zunehmende Digitalisierung und das Internetzeitalter mit sich bringen.
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