Ausgabe 46/2005
Gesetzgebung vom 17.11.2005

Die steuerlichen Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen

sehen in den kommenden Jahren folgende Änderungen auf dem Gebiet des Steuerrechts vor:

Sofortige Änderung

Bereits ab einem Beitritt von Ende November an soll die Möglichkeit der Verlustverrechnung für Fondsbeteiligungen mit anderen Einkünften eingeschränkt werden. Eine Verlustverrechnung soll nur noch mit zukünftigen Gewinnen möglich sein. Betroffen sind insbesondere Medienfonds, Schiffsbeteiligungen, New Energy Fonds, Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds, nicht aber Private Equity und Venture Capital Fonds, da sie ihren Anlegern konzeptionell keine Verluste zuweisen.

Änderungen ab 01.01.2006

Die Eigenheimzulage soll für Neufälle abgeschafft werden; ab 2007 soll die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums in die private Altersvorsorge einbezogen werden („Riester-Rente“).

Änderungen ab 01.01.2007

  1. Der Umsatzsteuersatz soll von derzeit 16 auf 19 % angehoben und die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7% bleibt unverändert.
  2. Der Spitzensteuersatz soll für hohe Einkommen (250.000 ı Ledige/500.000 ı Verheiratete) um 3 % auf 45 % erhöht werden.
  3. Außerdem ist zu diesem Stichtag der Abbau folgender Steuervergünstigungen beabsichtigt:
  4. Wegfall des Freibetrags für Abfindungen bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses,