Ausgabe 10/2018
Thema der Woche vom 06.03.2018
BMF-Schreiben v. 27.02.2018 - II C 3 - S 7160 - b/13/10001

Die umsatzsteuerliche Behandlung von virtuellen Währungen (z.B. Bitcoin)

Virtuelle Zahlungsmittel, auch Kryptowährungen genannt, die durch die "Block-Chain-Technologie" erzeugt werden, existieren schon relativ lange. Sie haben jedoch erst in letzter Zeit durch den Bitcoin-Boom allgemeine Bekanntheit und Relevanz erlangt. Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 22.10.2015 - Rs. C-264/14, Hedqvist (HFR 2015, 1185), zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Transaktionen mit Kryptowährungen Stellung genommen. Das BMF hat nun die Grundsätze dieses Urteils mit Schreiben vom 27.02.2018 verarbeitet. Die Grundsätze des BMF-Schreibens finden sowohl auf Bitcoin als auch auf andere Kryptowährungen (z.B. Dogecoin, Ripple, Ether) Anwendung. Ausgenommen von dem BMF-Schreiben ist jedoch virtuelles Spielgeld, wie es z.B. im Rahmen von Onlinespielen oder Onlinecasinos zur Anwendung kommt.

BMF-Schreiben v. 27.02.2018 - II C 3 - S 7160 - b/13/10001

1. Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 27.02.2018

Umtausch von Bitcoin