Üblicherweise denkt man bei Dienstwagengestellung mit Privatnutzung an die Bereitstellung entsprechender Fahrzeuge an Geschäftsführer, leitende Angestellte oder Außendienstler. Dass auch einem Minijobber ein entsprechendes Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, erscheint vielleicht eher unüblich, insbesondere auch dann, wenn es sich hierbei um ein Familienmitglied handelt. Mit einem entsprechenden Fall hatte sich das FG Köln zu befassen. Entgegen der Ansicht der Finanzverwaltung ging es von einer steuerlich anzuerkennenden Dienstwagenüberlassung aus. Sowohl der Lohnaufwand als auch der Kfz-Aufwand waren als Betriebsausgaben abziehbar.
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